Wegen einer Erkrankung des Autors können
wir den Artikel
Das Chaos-Boulevardle
noch nicht fortsetzen. Wir bitten deshalb um etwas
Geduld.

10.05.2012
Gratulation
zum 75. Geburtstag von
Walter Giers
Mit einem Empfang im Rathaus für Walter Giers und seine Familie gratulierten Oberbürgermeister Richard Arnold, Vertreterinnen und Vertreter des Gemeinderats, der Stadtverwaltung und der Gmünder Kultur dem in Gmünd lebenden überregional renommierten Medien-, Licht- und Elektronikkünstler zu seinem 75. Geburtstag. In seinem Glückwunsch an Walter Giers unterstrich Richard Arnold die Bedeutung der Gmünder Kunst- und Kulturlegende und sein Engagement für die Stadtgestaltung und die Entwicklung seiner Wahlheimat. Für den Arbeitskreis Kultur gratulierte der AK-Vorsitzende Rudolf Böhmler. Giers habe als sein "Kontrapunkt" im Arbeitskreis wichtige Impulse gegeben. "Wir waren - das darf ich jetzt im Rückblick so sagen - gerade aufgrund unserer gegensätzlichen Position ein tolles Team, das vieles auf den Weg gebracht hat," so Böhmler zum Weggefährten und freundschaftlichen Kulturbegleiter durch viele Jahre und Jahrzehnte. Böhmler und Arnold erinnerten in ihren Grußworten an die Meilensteine eines bewegten Lebens - von den aufregenden Jahren Ende der 60er des Gmünder Kunstvereins, der Kunstausstellungen auf dem Johannisplatz, der Gmünder Künstlerkooperative über die Pionierzeiten der electronic art und das Engagement für den Designstandort Schwäbisch Gmünd bis hin zu den Impulsen und Ideen der heutigen Stadtgestaltung.
Großbaumverpflanzung von der Ledergasse an den Josefsbach
Bundes-FDP hat 8,5 Millionen Euro Schulden
Die zahlreichen Landtagswahlen, ein langer Parteitag und ein Mitgliederentscheid schlagen zu Buche: Die Bundes-FDP spürt finanziellen Druck. Die Orts-, Kreis- und Landesverbände sollen Hilfe leisten. mehr

09.05.2012
Drei Bausteine fürs Rote Kreuz
Soziales Engagement gelingt nur im Miteinander. Wenn jede Kommune einen Betrag, nach eigenem Ermessen festlegt, wäre das ein Zeichen gelebter Solidarität, so die Bitte an die Bürgermeister.
Der DRK Kreisverband zum einen für die Menschen, die unsere Hilfe immer dringend brauchen zum anderen, setzt man Zeichen. Mit diesem Aufruf wandte sich kürzlich das Gmünder DRK an die Städte und Gemeinden des Altkreises Schwäbisch Gmünd. So haben auch die drei Gmünder Bürgermeister den Aufruf geprüft und waren sich sehr schnell einig, "ihr" Gmünder Rotes Kreuz zu unterstützen. Denn die "Große Kreisstadt Gmünd" zusammen mit seinem DRK-Kreisverband stehen für ihre zentralen, pflichtgemäßen Aufgaben in ihrer Raumschaft ein.
"Das DRK bietet mit seinen vielfältigen sozialen und gesundheitlichen Angeboten für große Teile der Bevölkerung eine wichtige Hilfe bei der Bewältigung ihres Alltags. Sei es bei der Beförderung von behinderten und älteren Menschen, bei der Ausbildung der Bevölkerung in Erster Hilfe; im Bereich des Bevölkerungsschutzes bei Großschadensereignisse oder Naturkatastrophen, bei der Pflege von hilfsbedürftigen Menschen oder bei den neuen Betreuungsangeboten für Menschen mit Demenz: Für jedes Alter und für viele Bedürfnisse hält unser DRK Kreisverband passende Angebote bereit", - so begründete Gmünds Oberbürgermeister Richard Arnold den Beschluss der Stadtoberhäupter.
Beim DRK war die Freude natürlich groß, als die Nachricht aus dem Gmünder Rathaus kam, dass jeder Bürgermeister einen solidarischen Baustein in Höhe von 500 Euro spendet; "Wir wollen für die Menschen im Altkreis Schwäbisch Gmünd auch in Zukunft optimale und auf deren Bedürfnisse zugeschnittene soziale Angebote machen können - immer getreu unserem Motto: "Aus Liebe zum Menschen". Daher bedanken wir uns - im Namen der Menschen, die unsere Hilfe benötigen - ausdrücklich bei Ihnen!" mit diesen herzlichen Worten bedankte sich DRK Kreisvorsitzender Professor Dr. Reinhard Kuhnert bei den Gmünder Bürgermeistern.

03.05.2012
Das Chaos-Boulevardle
Teil 3/2
Das neue Stadtentrée
In Sachen Verkehrsführung:
Baubürgermeister Julius Mihm hat alles richtig gemacht...
Vom Jahrhundertprojekt zum Zehnjahresplan
Wir kennen ja die Fünfjahrespläne aus staatssozialistischen Ländern, sie sind alle gescheitert. Einen Zehnjahresplan in Schwäbisch Gmünd zu starten, wird ebenso scheitern – sollte man denken. Doch weit fehlt.
Hier wurden tatsächlich einmal Nägel mit Köpfen gemacht - gemeinsam mit dem BüroKölz. Richtig, das ist der Stadtplaner Prof. Kölz, der von sich selbst sagt, dass "Verkehrsplanung" für ihn " nur eine untergeordnete Rolle spielt.“
„- Für die "Boulevard-Lösung" mit nurRechts-Rechts-Anbindung Taubental
ergeben sich folgende Veränderungen:
• Frühspitze Prognose 2020: QSV "B" wird QSV "D"
• Abendspitze Prognose 2020: QSV "E" wird QSV "F"
das heißt, dass der KREISEL WEST zumindest während der Abendspitze und
unter prognostischen strukturellen Entwicklungen(Prognose 2020)die Kapazitätsgrenze überschreitet und rechnerisch überlastet ist.“
(Gemeinderatsdrucksache Nr. 272/2009- Seite 4)
Soweit die Prognose für 2020.
Den sogenannten Planfall „Verkehrsaufkommen am Bahnhof, wenn der B29 Tunnel gesperrt ist“, des Stadtplaner-Duos Mihm/Kölz, ist ja heute schon ein gelungenes Teilergebnis dieses Zehnjahresplanes. Die Kapazitätsgrenze ist nicht nur rechnerisch, sondern tatsächlich Fakt und zwar nicht nur während der Abendspitze.
Dass die Prognose 2020 Wirklichkeit wird, steht inzwischen nicht nur unter Fachleuten außer Frage.
Also:
Baubürgermeister Julius Mihm hat alles richtig gemacht...
Doch:
Der Bettlerkönig Peachum aus der „Dreigroschenoper“ verkündete schon in den 20er-Jahren eine nützliche Wahrheit:
„Ach, mach nur einen Plan, und sei ein großes Licht, und mach dann noch ’nen zweiten Plan, geh’n tun’se beide nicht.“
Wegen einer Erkrankung desAutors können wir den
Artikel
Das Chaos-Boulevardle
noch nicht fortsetzen. Wir bitten deshalb um etwas
Geduld.
Julius Mihm Baubürgrmeister03.05.2012
Das Chaos-Boulevardle
Teil 3
Das neue Stadtentrée
In Sachen Verkehrsführung:
Baubürgermeister Julius Mihm hat alles richtig gemacht...
Vom Jahrhundertprojekt zum Zehnjahresplan
Baubürgermeister Julius Mihm hat alles richtig gemacht? In Sachen Verkehrsführung? In der Tat, er hat. Denn wie sprach Julius Mihm knapp vier Wochen nach seinem Amtsantritt:
„„Der Boulevard ist aus meiner Sicht die „größtmögliche Summe aller Wünsche““.
Und:
„Die neue Verkehrsführung verlangsamt den Verkehr nicht nur,
sondern verstetigt ihn auch (z.B. durch Kreisverkehre).“
Ob es die Arbeitsplatzbeschreibung eines Baubürgermeisters in unserer schönen Stadt nun die „größtmögliche Summe aller Wünsche“ zu ermitteln hergibt, soll hier nicht thematisiert werden. Schließlich kann man ja auch in seiner Freizeit sammeln.
Das Ziel unseres Baubürgermeisters, durch die neue Verkehrsführung – also durch das Boulevardle - den Verkehr zu verlangsamen, und schließlich auch noch zu verstetigen (z.B. durch Kreisverkehre), ist ja nun trefflich gelungen.
Baubürgermeister Julius Mihm hat also alles richtig gemacht.
So weit so gut.
Doch warum hat man bei der Sitzung des Gemeinderates am 07.Oktober 2009 die Belastungen der Kreisverkehre Ost und West dem Gemeinderat nicht vorgelegt?
Wie ist doch in der Gemeinderatsvorlage 272/2009 (Gemeinderatssitzung vom 11.11.2009) zu lesen:
„- Bei den LF-Berechnungen (LF = Leistungsfähigkeit) für die modifizierte Verkehrsführung "Boulevard" wurde mit der nunmehr aktuellen Fassung "Deutschland: Merkblatt
Kreisverkehre 2006 - Korrekturen nach BRILON, WU 2008" gerechnet.“
Wo also war nun das Problem? Warum wurden derartig wichtige Informationen dem Gemeinderat am 07.10.2009 vorenthalten?
Ist das Büro Kölz nicht rechtzeitig fertig geworden?
Oder
Hat’s unser Baubürgermeister schlicht und einfach vergessen?
Oder
Könnte das gar der Plan gewesen sein?
Aber das wollen wir nun doch nicht wirklich glauben.
Doch wie auch immer...
Hatte man in unserer schönen Stadt bis dahin vom „Jahrhundertprojekt neues Stadtentrée" geträumt, wird jetzt ein Zehnjahresplan à la Kölz & Mihm Wirklichkeit.
Wie sprach doch Julius Mihm knapp vier Wochen nach seinem Amtsantritt:
„Eine jeweils anlassbezogene, als sachdienlich erachtete Beratung durch das
Büro Prof. Kölz steht zurzeit grundsätzlich nicht in Frage.“
Na dann...
Wir kennen ja die Fünfjahrespläne aus staatssozialistischen Ländern, sie sind alle gescheitert. Einen Zehnjahresplan in Schwäbisch Gmünd zu starten, wird ebenso scheitern – sollte man denken. Doch weit fehlt.
Hier wurden tatsächlich einmal Nägel mit Köpfen gemacht - gemeinsam mit dem Büro Kölz. Richtig, das ist der Stadtplaner Prof. Kölz, der von sich selbst sagt, dass "Verkehrsplanung" für ihn " nur eine untergeordnete Rolle spielt.“
„- Für die "Boulevard-Lösung" mit nurRechts-Rechts-Anbindung Taubental
ergeben sich folgende Veränderungen:
• Frühspitze Prognose 2020: QSV "B" wird QSV "D"
• Abendspitze Prognose 2020: QSV "E" wird QSV "F"
das heißt, dass der KREISEL WEST zumindest während der Abendspitze und
unter prognostischen strukturellen Entwicklungen (Prognose 2020) die
Kapazitätsgrenze überschreitet und rechnerisch überlastet ist.“
(Gemeinderatsdrucksache Nr. 272/2009- Seite 4)
Soweit die
Prognose für 2020.
Den sogenannten Planfall „Verkehrsaufkommen am Bahnhof, wenn der B29 Tunnel gesperrt ist“, des Stadtplaner-Duos
Mihm/Kölz, ist ja heute schon ein gelungenes Teilergebnis dieses Zehnjahresplanes. Die Kapazitätsgrenze ist nicht nur rechnerisch, sondern tatsächlich Fakt und zwar nicht nur während der
Abendspitze.
Dass die Prognose 2020 Wirklichkeit wird, steht inzwischen nicht nur unter Fachleuten außer Frage.
Also:
Baubürgermeister Julius Mihm hat alles richtig gemacht...
Doch:
Der Bettlerkönig Peachum aus der „Dreigroschenoper“ verkündete schon in den 20er-Jahren eine nützliche Wahrheit:
„Ach, mach nur einen Plan, und sei ein großes Licht, und mach dann noch ’nen zweiten Plan, geh’n tun’se beide nicht.“
Wegen einer Erhkankung des Autors können wir diesen Artikel noch nicht fortsetzen.
Wir bitten deshalb um etwas Geduld.

25.04.2012
Bauarbeiten zur Umgestaltung der Ledergasse beginnen am 7. Mai – Ledergasse wird zur Einbahnstraße
Ab Montag, den 7. Mai beginnen die umfangreichen Bauarbeiten zur Neugestaltung der Ledergasse einschließlich des Neubaus der zentralen Omnibushaltestellen. Die gesamte Maßnahme ist voraussichtlich Mitte November abgeschlossen. Aufgrund der Bauarbeiten steht im Baustellenbereich bis voraussichtlich Ende Juli nur noch ein Fahrstreifen zur Verfügung. Dies macht es notwendig, dass die Ledergasse ab diesem Zeitpunkt als Einbahnstraße in Richtung Westen, zum Bahnhof, ausgewiesen wird. Die Zufahrt zur Ledergasse ist dann nur noch über die Remsstraße – Fischergasse möglich.
Gesperrt werden muss auch die Ausfahrt aus der Ledergasse über die Fischergasse in die Remsstraße.
Während der gesamten Baumaßnahme ist die Ledergasse als Ringverkehr über die Fischergasse anfahrbar. Ebenfalls angefahren werden die vorhandenen Bushaltestellen an der Ledergasse. Allerdings müssen baustellenbedingt die derzeitigen Parkmöglichkeiten eingeschränkt werden. Bereits ab Mittwoch, den 2. Mai beginnen die Vorarbeiten, da die vorhandene Straßenbeleuchtung abgebaut werden muss.
Während der Sommerferien wird dann der Bereich zwischen Fischergasse und Marktplatz umgebaut. Während dieser Zeit ist die Zufahrt zum Marktplatz über die Ledergasse sowohl für den Busverkehr wie auch für den Anliefer- und Individualverkehr nicht mehr möglich. Für den Lieferverkehr zum Marktplatz wird während dieser Zeit eine Umleitung über die Kappelgasse eingerichtet.
- 19.04.2012
Oberbürgermeisterwahl in Stuttgart
Vereinsmeier im Wahlkampf
In Stuttgart gründen drei Parteien einen Verein, um den Gegenkandidaten von Fritz Kuhn zu unterstützen. Wozu braucht ein Parteienkandidat so etwas? mehr

20.04.2012
Das Chaos-Boulevardle
Teil 3
Baubürgermeister Julius Mihm hat alles richtig gemacht...
Vorbemerkung
Verkehrskonzept entlang des B 29 Boulevards
In der GR-Sitzung am 07.10.2009 wurde festgelegt, dass der Boulevard ohne
Linksabbiegespur ins Taubental weiter verfolgt werden soll. Auf dieser Grundlage
wurde nun die Leistungsfähigkeit aktualisiert und fortgeschrieben. Die Ergebnisse
der Leistungsfähigkeit der Verknüpfungsbereiche Lorcher Straße / Rektor-Klaus-
Straße / Bahnhofstraße (KREISEL WEST) und der Remsstraße / Remsbrücke / Ledergasse
(KREISEL OST) hat auf der Grundlage der „Boulevard-Lösung“ im Wesentlichen
zu folgenden Ergebnissen geführt:
1.1 KREISEL WEST
Durch die ausschließliche Rechts-Rechts-Anbindung des Taubentals an den
geplanten „Boulevard“ ergeben sich sowohl im KREISEL WEST als auch
KREISEL OST Mehr- bzw. Wendeverkehre, die in Form von U-Turns alle
Zufahrtsäste tangieren (Frühspitze ca. 107 Pkw-E / Abendspitze ca. 154 Pkw-E
pro Spitzenstunde). Um die Konsequenzen daraus ableiten zu können, wurde
zunächst die Leistungsfähigkeit mit dem Programm „Kreisel“ erneut überprüft.
Bei den bisherigen Berechnungen der Kreisverkehre wurde das damalig
aktuelle Berechnungsverfahren „Deutschland: Merkblatt Kreisverkehre 2006 –
Korrekturen nach BRILON, 2007“ angewendet. Die Berechnungen wurden mit
Fußgängereinfluss durchgeführt, wobei darauf hinzuweisen ist, dass das Berechnungsprogramm
nur den Fußgängereinfluss auf die Kapazität der Zufahrten
berücksichtigt. Für die Kapazität der Ausfahrten von Kreisverkehrsplätzen
gibt es in Deutschland weder für den Fall ohne Fußgänger noch für den Fall
mit Fußgänger wissenschaftlich anerkannte Untersuchungen. Da gerade auch
innerstädtische Kreisverkehrsplätze zeigen, dass auch Fußgänger die Kapazität
von Kreisverkehrsplätzen erheblich beeinflussen können, sofern die Fußgängerbelastung
sehr hoch ist, wurde bereits 2007 mit Hilfe eines mikroskopischen
Verkehrsflussmodells mit VISSIM (PTV) die Leistungsfähigkeit zusätzlich
überprüft und analysiert. Im Ergebnis konnte festgehalten werden, dass sowohl
die Berechnungen nach „BRILON 2007“ als auch die Mikrosimulation
gezeigt haben, dass die Leistungsfähigkeit (LF) während den Verkehrsspitzen
selbst unter prognostischen Randbedingungen gegeben ist:
• Frühspitze Prognose 2020: QSV B
• Abendspitze Prognose 2020: QSV C
in einer Skala von A-F entsprechend den Schulnoten von 1 – 6, QSV =
Qualitätsstufe Verkehr (BRILON 2007)
- Bei den LF-Berechnungen für die modifizierte Verkehrsführung "Boulevard"
wurde mit der nunmehr aktuellen Fassung "Deutschland: Merkblatt
Kreisverkehre 2006 - Korrekturen nach BRILON, WU 2008" gerechnet.
- In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die neuesten Berechnungsgrundlagen
etwas geringere Kapazitäten in den Zufahrten zulassen,
so dass sich bereits ohne Änderung der Verkehrsparameter eine
rechnerisch geringere Leistungsfähigkeit ergibt:
(Vergleich bisheriger Planfall 3 mit Korrekturen BRILON 2007 und 2008 )
• Frühspitze Prognose 2020: QSV "B" bleibt QSV "B"
• Abendspitze Prognose 2020: QSV "C" wird QSV "E"
- Für die "Boulevard-Lösung" mit nur Rechts-Rechts-Anbindung Taubental
ergeben sich folgende Veränderungen:
• Frühspitze Prognose 2020: QSV "B" wird QSV "D"
• Abendspitze Prognose 2020: QSV "E" wird QSV "F"
das heißt, dass der KREISEL WEST zumindest während der Abendspitze und
unter prognostischen strukturellen Entwicklungen (Prognose 2020) die Kapazitätsgrenze
überschreitet und rechnerisch überlastet ist.
- Unter Annahme einer "2-spurigen Innenfahrbahn" ( mit einspurigen Zuund
Ausfahrten ), die in Form einer Überbreite ohne Mittelmarkierung realisierbar
wäre, verbessert sich jedoch die Leistungsfähigkeit wieder:
• Frühspitze Prognose 2020: QSV "D" wird QSV "B"
• Abendspitze Prognose 2020: QSV "F" wird QSV "E"
- Daraus kann geschlossen werden, dass eine 2-spurig befahrbare überbreite
Kreisfahrbahn die Leistungsminderung durch wendende Fahrzeuge
(Taubental Rechts-Rechts) wieder egalisieren kann.
- Vor dem Hintergrund der Fußgängerthematik ist ohnehin zu empfehlen,
die Kreisfahrbahn entspr. breit auszubilden, um Rückstauerscheinungen
im Bereich der Kreisverkehrsausfahrten zu minimieren.
- Neueste empirische Untersuchungen zum Einfluss von Fußgängern auf
den Verkehrsablauf an "kleinen einstreifigen Kreisverkehrsplätzen" (Straßenverkehrstechnik
10/2009) weisen darauf hin, dass für die Fälle auf eine
mikroskopische Verkehrsflusssimulation zurückgegriffen werden sollte,
in denen aufgrund der Fußgängerbelastung die Kapazität der Auslastung
der jeweiligen Ausfahrten einen Wert von 50% überschreitet.
Auf der Grundlage der aktuellen empirischen Erkenntnisse wurden für die
jeweiligen Kreiselausfahrten folgende Auslastungen in Abhängigkeit der
maßgebenden Fußgängerströme ermittelt ( Frühspitze / Abendspitze -
Prognose 2020):
• Ausfahrt in die Lorcher Straße: 40 / 60% Auslastung
• Ausfahrt in die Rektor-Klaus-Straße: 90 / 50% Auslastung
• Ausfahrt in Richtung Bahnhof 90 / 90% Auslastung
Daraus wird deutlich, dass die Kapazität der Ausfahrten trotz Fußgängereinfluss
zwar nicht überschritten wird, jedoch die Auslastung in der Regel
stärker als 50% ist.
- Im Vergleich zur Untersuchung 2007 ("Planfall 3 - nach LGS) ändert sich
die Leistungsfähigkeit der Boulevard-Lösung unter Berücksichtigung einer
befahrbaren überbreiten Kreisfahrbahn jedoch rechnerisch nicht wesentlich.
- Darüber hinaus ist auch ein Vergleich des empirisch untersuchten Kreisverkehrsplatzes
(Straßenverkehrstechnik 10/2009) Daimler- / Bahnhofstraße
in Stuttgart - Bad Cannstatt sehr aufschlussreich, da gezeigt wird,
dass dieser realisierte Kreisel trotz deutlich höherer Fußgängerbelastungen
( Carre`) und bereits unter Analyse höheren Verkehrsmengen (5-
armiger KV) in der Lage ist, die Ströme abzuarbeiten.
- Die Anbindung der Hotelvorfahrt und der TG-Hotel ist hierbei ebenfalls
gewährleistet.
Quelle: Gemeinderatsdrucksache Nr.272/2009
Der Kreisverkehr West ist also nicht ausreichend leistungsfähig
(Kurzerklärung)
In der Gemeinderatsdrucksache Nr.272/2009 wird also (siehe oben) die Leistungsfähigkeit des zukünftigen Kreisverkehrs West auf den Seiten 3 und 4 (Rest auf Seite5) ausführlich beschrieben und begründet.
Die offizielle Definition der hier von der Bauverwaltung angewandten
"Qualitätsstufen Verkehr ( QSY A-F)", ist selbst
für Laien im Ergebnis einfach zu verstehen:
In einer Skala von A-F entsprechend den Schulnoten von 1 – 6, QSV = Qualitätsstufe Verkehr (BRILON 2007; incl. Korrekturen nach BRILON, WU 2008):
Qualitätsstufe (Level of Service)
Je nach Verkehrsdichte kann die Straße die Qualitätsstufe A (gute Verkehrsqualität) bis Stufe F (schlechteste Verkehrsqualität) besitzen. Ist die angestrebte Qualitätsstufe aus der Planungsvorgabe nicht erreicht, müssen Maßnahmen ergriffen werde, um die geforderte Qualität herzustellen.
Die Definition der Qualitätsstufen ist u.a. im Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS 2001, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V., Köln) veröffentlicht.
Stufe A
Die Verkehrsteilnehmer werden äußerst selten von anderen beeinflusst. Sie besitzen die gewünschte Bewegungsfreiheit in dem Umfang, wie sie auf der Verkehrsanlage zugelassen ist. Der Verkehrsfluss ist frei.
Stufe B
Die Anwesenheit anderer Verkehrsteilnehmer macht sich bemerkbar, bewirkt aber eine nur geringe Beeinträchtigung des Einzelnen, Der Verkehrsfluss ist nahezu frei.
Stufe C
Die individuelle Bewegungsmöglichkeit hängt vielfach vom Verhalten der übrigen Verkehrsteilnehmer ab, Die Bewegungsfreiheit ist spürbar eingeschränkt. Der Verkehrszustand ist stabil.
Stufe D
Der Verkehrsablauf ist gekennzeichnet durch hohe Belastungen, die zu deutlichen Beeinträchtigungen in der Bewegungsfreiheit der Verkehrsteilnehmer führen. Interaktionen zwischen ihnen finden nahezu ständig statt. Der Verkehrszustand ist noch stabil.
Stufe E
Es treten ständige gegenseitige Behinderungen zwischen den Verkehrsteilnehmern auf. Bewegungsfreiheit ist nur in sehr geringem Umfang gegeben. Geringfügige Verschlechterungen der Einflussgrößen können zum Zusammenbruch des Verkehrsflusses führen. Der Verkehr bewegt sich im Bereich zwischen Stabilität und Instabilität. Die Kapazität wird erreicht.
Stufe F
Die Nachfrage ist größer als die Kapazität. Die Verkehrsanlage ist überlastet.
Wir lauschen gebannt dem Aufschrei:
„Das konnte ja so keiner ahnen.“
_____________________________________

Das Chaos-Boulevardle
Teil 2
Die Protagonisten zur Rettung des Chaos-Boulevardles sind dieselben, die uns diese chaotische Fehlplanung eingebrockt haben.
In diesem Zusammenhang ist es schon amüsant, wie dauerhaft ausgerechnet die Stadträte schweigen, die seit Beginn der Debatte um die Verkehrsführung zwischen Remsstraße und Lorcher Straße immer irgendwie als Besserwisser, Traumtänzer, Sichtachsen -Jongleure oder Plattitüden-Schwafler aufgefallen sind.
Dabei wollte doch zum Beispiel die SPD Fraktion im Gemeinderat ab dem 28.09.2008 nur die uralte
Verkehrsführung aus den neunziger Jahren durchsetzen. Da konnten Eigeninitiative und bürgerschaftliches Engagement, wie die Alternative der PROJEKTGRUPPE ALTERNATIVE VERKEHRSFÜHRUNG, SCHWÄBISCH GMÜND nur nachhaltig stören.
Dabei schreckte die SPD - Fraktionsspitze (damals unter Führung eines gewissen Max Fuchs) nicht einmal davor zurück, einen international anerkannten Spezialisten auf diesem Gebiet als „Amateurplaner“ zu diskreditieren.
Frei nach dem Motto: es lebe der Plan und sei er auch noch so alt.
Von den Neunzigern zu A24.
Also: Vorwärts und schnell vergessen...
Und dann war da noch der OB-Wahlkampf:

Lösung mit den meisten Vorteilen
Spannende und fundierte Informationen gab es am Samstagvormittag im Foyer der VHS am Münsterplatz: Die Projektgruppe alternative Verkehrsführung stellte ihr Modell für die Unterführung am Bahnhof vor. Wir haben lange, intensiv und auch durchaus kritisch an manchen Punkten diskutiert. Fazit: Diese Lösung hat viele Vorteile. Ich habe die Ergebnisse in einer Pressemitteilung zusammengefasst:
„Lösung mit den meisten Vorteilen“
_____________________________________________
So war „Gmünd kann mehr“ nicht gemeint
Als dann schließlich die CDU-Fraktionsspitze, offenbar vorbei an der eigenen Fraktion, gemeinsam mit dem Ingenieur für Straßenbau und Verkehrsplanung aus Schwäbisch Gmünd, Dipl.-Ing. Peter Stephan
ein Plagiat der
Pläne der PROJEKTGRUPPE ALTERNATIVE VERKEHRSFÜHRUNG, SCHWÄBISCH GMÜND als eigene neue
Idee der staunenden Öffentlichkeit präsentierte, dräute selbst in Schwäbisch Nazareth der eine oder andere vom Glauben abzufallen.
Stadtplaner Prof. Kölz
Dies alles, und natürlich die nutzlosen und kostenintensiven Verkehrs- und Planungssimulationen des Stadtplaners Prof. Kölz, der von sich selbst sagt, dass "Verkehrsplanung" für ihn " nur eine untergeordnete Rolle spielt.", hat in Schwäbisch Gmünd zum Chaos-Boulevardle und zu wohl einer der peinlichsten neugebauten Verkehrsführungen in Baden- Württemberg geführt.
Nun sage keiner, das habe man ja nicht ahnen können.
Warnungen von erfahrenen Verkehrsexperten wurden von Bauverwaltung und Gemeinderat mehr oder weniger blauäugig ignoriert. Vielleicht hat man auch einfach gar nicht erst zugehört. Warum hätte man dann 07.10.2009 im Gemeinderat zuhören sollen...
Hier nochmals die Reden von Prof. Dr. Reinhard Kuhnert (CDU-Fraktion) und Thomas Hilsberg (Freie Wähler/FDP) im Gemeinderat vom 07.10.2009:
Bald auch in Schwäbisch Gmünd? - Bildquelle: BRK-Kreisverband München, Gisbert Frühauf06.04.2012
Die Bauverwaltung schafft Probleme wir liefern die Lösungen
Blaulicht-Segways für Notärzte
Was in Wien schon - und nicht nur dort – bereits Alltag ist, könnte bald auch in Schwäbisch Gmünd Realität werden: Statt im Rettungswagen könnte (oder müsste) der Notarzt demnächst auf dem Segway am Unfallort erscheinen – mitsamt Notfallausrüstung und Martinshorn.
Mit der Eröffnung des Boulevardles bekam es jeder Gmünder zu spüren, Stau, Stau, Stau und nochmals Stau, was auch unseren Rettungskräften mächtig zu schaffen macht. Gesetzt den Fall, am Bahnhof (Boulevardle) oder westlich in der Lorcher Straße wird zu einem Notfall gerufen. Wir können nur hoffen, dass dies nicht während der Hauptverkehrszeit passiert. Es gibt kein Durchkommen. Die Fahrspuren sind zu schmal und ein Ausweichen wurde in der Planung nicht vorgesehen.
Wie aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen zu erfahren war, wurde bei der Planung des Boulevardles vermutlich auf ein Sicherheitsgutachten verzichtet.
Die Gründe könnten in der schlechten Ausführungsplanung liegen, die durch ein externes Fachbüro geprüft und verbessert werden musste. Antworten zu sicherheitsrelevanten Fragen wurden nicht beauftragt, da mit den Bauarbeiten schnellstens begonnen werden sollte.
So musste es kommen wie es kam. Die Stadt und das Land haben 7,7 Mio Euro für den Neubau des Boulevardles ausgegeben und die Polizei, die Feuerwehr und die Sanitäter stehen bei einem Notfall im Stau.
Die Lösung lautet: Segways für die Rettungskräfte. Damit ist gewährleistet, dass zumindest der Notarzt den Patienten erreicht und die notärztliche Erstversorgung gesichert ist. Der Krankenwagen braucht dann eben etwas länger.
Für Polizei und Feuerwehr sind die Überlegungen zu entsprechenden Ausstattungsvarianten voll im Gange.
Bei der Polizei wird paralell dazu geprüft, statt der Segways eine berittene Polizei einzuführen. Die Grünfläche vor der Hauptwache wäre schon eingezäunt und könnte als Koppel genutzt werden.
Vielleicht käme dann der eine oder andere Amts-Schimmel aus unserer Verwaltung dann mal an die frische Luft.
Für die Feuerwehr wird die Rems im Bereich des Remsdeltas als Löschwasserteich ausgebaut und die Retter könnten zur Erstversorgung mit leichtem Gerät anrücken und wichtige erste Hilfeleisten verrichten, bis schweres Gerät den Stau passiert hat.
Was macht dagegen unsere Stadtverwaltung, weitere 36.000.-€ sollen nun die Planungsfehler beseitigen und ob diese Maßnahme den erhofften Erfolg bringt? Das lassen wir mal unkommentiert so stehen, denn die Protagonisten sind dieselben, die uns diese Fehlplanung eingebrockt haben.
Mit den Segways wäre Gmünd natürlich auch ein Stückchen weiter auf dem Weg zur Energiewende, denn die werden ausschließlich elektrisch betrieben und das bestenfalls mit Ökostrom von den Stadtwerken.
Lasset uns heute mit einem lateinischen Zitat enden:
„An nescis, mi fili, quantilla prudentia mundus regatur.“
(Mein Sohn, weißt Du nicht, mit wie wenig Klugheit die Welt regiert wird.)
Julius Mihm Baubürgermeister03.04.2012
Was unser Baubürgermeister am Montag bei der Bürgerwerkstatt Lorcher Straße nicht wusste
Montagabend im großen Sitzungssaal des Gmünder Rathauses: Bürgerwerkstatt Lorcher Straße. Eine zweispurige Allee soll die Lorcher Straße werden. Mit schlanken
Säulen-Eichen. Mehr über diesen Baum wusste - auch nach mehreren Nachfragen – unser Baubürgermeister nicht zu berichten. Und das bei einem Beteiligungsverfahren, mit den betroffenen Bürgern der
Lorcher Straße. Nun gehört zur Arbeitsplatzbeschreibung eines Baubürgermeisters sicherlich nicht der "grüne Daumen". Doch der
Referent sollte doch zumindest ansatzweise erklären können, was er da so vor sich hin plant. Auch wenn es sich "nur" um einen Baum handelt.
Wir haben das Problem erkannt und die kleine Lösung gefunden:
|
Quercus robur 'Fastigiata Koster' / Säulen-Eiche |
||
|
botanisch: |
Quercus robur 'Fastigiata Koster' |
|
|
deutsch: |
Säulen-Eiche |
|
|
Herkunft: |
Cultivar |
|
|
Wuchs: |
Großer Baum mit säulenartiger bis schmal pyramidenförmiger Krone, straff aufrecht wachsend, 15 bis 20 m hoch und 3 bis 5 m breit, schmaler als die einfache Fastigiata |
|
|
Blatt: |
Oval, 3 bis 6 stumpfe Lappen, im Austrieb rotbraun, Oberseite dunkelgrün, Unterseite matt blaugrün, Herbstfärbung gelb bis braun, ca. 10 cm lang |
|
|
Blüte: |
Gelbgrün |
|
|
Blütezeit: |
Mai |
|
|
Rinde: |
Dunkelgrau mit rotbraunen Zweigen, tief gefurcht |
|
|
Frucht: |
Eicheln im flachen Fruchtbecher |
|
|
Wurzel: |
Tiefwurzler, im Alter Herz-Senkerwurzelsystem |
|
|
Boden: |
Nährstoffreiche, feuchte Böden |
|
|
Standort: |
Sonnig bis absonnig |
|
|
Eigenschaften: |
Die Quercus robur 'Fastigiata Koster' (Säulen-Eiche) ist ein toller schmaler Solitär sowie Alleebaum, da er Pflasterungen gut verträgt. |
|
Geht doch.

29.03.2012
Es tut sich was in Sachen Müll-Idyll
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften für die Müllhalden an der Sternhalde
„Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 138 C "Dauerkleingärten Sternhalde", Gemarkung Schwäbisch Gmünd – Bebauungsplanaufstellungsbeschluss“ lautete der etwas sperrige Antrag zur Beschlussfassung im Gemeinderat. Wie wir jetzt aus dem Rathaus erfahren haben, wird dieser Bebauungsplan bis spätestens im dritten Quartal dieses Jahres vorliegen. Im Hinblick darauf, was diese Abteilung mit Stadterneuerung und Landesgartenschau leistet, kann man diesen Termin durchaus als positiven Schnellschuss bewerten.
„Die betroffenen Grundstücke gehören der Hospitalstiftung. Es existieren aber Pachtverträge mit den Grundstücksnutzern.“ Ein derartiger Pachtvertrag (natürlich ohne persönliche Daten) liegt uns nicht vor, er wurde uns von der Stadtverwaltung nicht zur Verfügung gestellt.
Uns liegt jedoch ein gültiger Pachtvertrag der Stadt Lorch für derartige Kleingarten Grundstücke vor.
Pachtvertrag Kleingarten_Lorch.pdf
PDF-Dokument [1.2 MB]
Und der kann von den Verträgen der Hospitalstiftung nur in Nuancen abwichen. Denn Grundlage dieser Pachtverträge ist stets das Bundeskleingartengesetz und das BGB.
Die an der Sternhalde „vorhandenen Nutzungen und baulichen Anlagen sind nicht privilegiert und damit (trotz der Berücksichtigung als Kleingartenfläche im Flächennutzungsplan) größtenteils unzulässig (z.B. Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft, Verunstaltung des Landschaftsbildes.“
Im Klartext:
Was kümmert die Grundstücksnutzer der Müllhalde an der Sternhalde ein Pachtvertrag. Gar nicht.
Die „baulichen Anlagen sind nicht privilegiert und damit (trotz der Berücksichtigung als Kleingartenfläche im Flächennutzungsplan) größtenteils unzulässig.“
Vertragsbruch, Ignoranz und ein gerüttelt Maß an unsozialem Verhalten.
Eine interessante Mischung.
Ob da, wie die Stadtverwaltung plant, noch Gespräche Sinn machen, darf bezweifelt werden.
Die derzeitige Fläche dieser „Dauerkleingärten“ beträgt 4.570 m², die nach dem neuen Bebauungsplan auf 8.400 m² vergrößert werden soll.
Vielleicht hat Stadtrat Christof
Preiß (CDU) doch völlig recht, wenn er meint:
Foto: Stadtverwaltung„gegebenenfalls sei mit dem Einsatz von wenig Mitteln eine Verschönerung der Anlage möglich.“
Da ist doch für den jetzigen Zustand mal wieder die gute alte Planierraupe gefragt!
1) Alle Zitate: Gemeinderatsdrucksache Nr. 355/2011
Schulden-Krise: Die Tabubrüche der Kanzlerin
In der Eurokrise wollte Angela Merkel Stärke zeigen. Doch die Kanzlerin sagte oft das Eine - und stimmte dann dem Gegenteil zu. Ihre gebrochenen Versprechen im Überblick. mehr
Ansicht vom Bahnhof aus27.02.2012
Und schon wieder ein Kommunikationsproblem?
Mittwoch 14.03.2012, Sitzung des Gemeinderats. Zur Beschlussfassung Tagesordnungspunkt „4 EU-Leuchtturmprojekt (EULE) – Forschungs- und Qualifizierungszentrum (FUQ) für den Nachwuchs in Schwäbisch Gmünd“.
Zur Beschlussfassung auch die Beauftragung des Architekturbüros Henn, München. Das Architekturbüros Henn, München soll auf Grundlage der HOAI zunächst bis zur Leistungsphase Genehmigungsplanung einschließlich der Kostenberechnung beauftragt werden.
Vor Beginn dieser Sitzung des Gemeinderats wurde von der Stadtverwaltung ein Presseorgan verteilt, in dem auf Seite 35 ein Bild des Entwurfs des Architekturbüros Henn, München veröffentlicht ist und im Beitext der Eindruck vermittelt wird, dass das Forschungs- und Qualifizierungszentrum (FUQ) so „entsteht“.
Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen verlautet, dass diese Information gezielt vor der Beschlussfassung im Gemeinderat von der Bauverwaltung an dieses Presseorgan gelangte.
Schon wieder ein Kommunikationsproblem im Rathaus...?
Was uns unser Baubürgermeister vorenthalten hat: Die Sichtachse vom Bahnhof zu EULE Blechle und Salvator
Montage: Büro Paule Paulé
Die Sichtachse vom Bahnhof zu EULE Blech[...]
PDF-Dokument [216.6 KB]

19.03.2012
In Sachen Müll-Idyll
Bebauungsplan und
örtliche Bauvorschriften Nr. 138 C "Dauerkleingärten Sternhalde"
Fraktionsübergreifende Ahnungslosigkeit im
Gemeinderat
"Dauerkleingärten Sternhalde" = 4570 m² Fläche, die verpachteten Flächen sind verschieden groß, zwischen 129m² und 758m².
Die betroffenen Grundstücke gehören der Hospitalstiftung. Es existieren Pachtverträge mit den Grundstücksnutzern, so dass die Kleingartennutzung mit Wissen der Stadt angelegt wurde. Die Vergabe erfolgt nach Anfrage.
Und nun unsere Stadträte:

Celestino Piazza (CDU) meint, „dass momentan keine Rechtsgrundlage für die Anlage vorhanden“ sei.
Unsere Antwort:
Gesetzliche Grundlage des Kleingartenrechts ist das Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Es gilt für alle Kleingärten in Kleingartenanlagen und enthält Sondervorschriften und Ergänzungen zu den ansonsten allgemeinen Gesetzen, etwa dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zum Beispiel für den Pachtvertrag.

Sigrid Heusel (SPD) möchte wissen, „nach welchen Kriterien die Grundstücke seither verpachtet wurden.“
Unsere Antwort:
Die Vergabe erfolgt nach Anfrage. Die Kriterien ergeben sich zwangsläufig aus der
gesetzlichen Grundlage des Kleingartenrechts und die ist das Bundeskleingartengesetz (BKleingG).

Ullrich Lothar Dombrowski (Freie Wähler und FDP): „Im Hinblick auf die Größe der Grundstücke haben die Nutzer Bestandsschutz.“
Unsere Antwort:
Wichtige Bereiche, die das BKleingG vorschreibt, sind z.B. die Garten- und Laubengröße (maximal 400 qm bzw. 24 qm, § 3 BKleingG), die Begrenzung des Pachtzinses (höchstens das Vierfache des ortsüblichen Pachtzinses im Obst- und Gemüsebau, § 5 BKleingG) und die Kündigungsregeln (Schriftform, Fristen, §§7 ff. BKleingG) etc. Einen Bestandsschutz zum Beispiel für das verpachtete 758m² große Grundstück darf getrost angezweifelt werden.
Gleiches gilt bei nicht vertragsgemäßer Nutzung.
Foto: Stadtverwaltung
Christof Preiß (CDU) ist der Meinung, „ggf. sei mit dem Einsatz von wenig Mitteln eine Verschönerung der
Anlage möglich.“
Unsere Antwort:
Christof Preiß sollte die "Dauerkleingärten Sternhalde" mal in Augenschein nehmen.
Foto: StadtverwaltungKonrad Sorg (SPD) äußert die Befürchtung, „dass die Aufstellung eines Bebauungsplanes die jetzigen Nutzer reglementiere bzw. eine Nutzung unmöglich““ mache.
Unsere Antwort:
Auch Konrad Sorg sollte die "Dauerkleingärten Sternhalde" mal in Augenschein nehmen. Wir können uns nämlich nicht vorstellen, dass Konrad Sorg der weiteren Nutzung der "Dauerkleingärten Sternhalde" als
Müllhalde und rechtsfreien Raum das Wort redet.
Was hat das noch mit Kleingarten zu tun? Hier ist Müllkippe!
Die Bildergalerie benötigt mindestens Flash-Version 9.0.28!
Bitte installieren Sie den aktuellen FlashPlayer.
Außenperspektive von der Nepperbergstraße16.03.2012
EULE Blechle kann kommen
Gemeinderatssitzung am Mittwoch. Stellenweise hatte man den Eindruck, dass Julius Mihm, Baudezernent und „architektonischer Schöngeist“, mit einer „Architektur-Rhapsodie“ versuchte den Stadträten und der staunenden Öffentlichkeit Übersee-Container zu verticken.
Eine „neue Baugattung“, habe man hier erfinden müssen.
Aha?
Lot-ek, Puma City, 2008/09
Also nicht so wirklich eine neu erfundene Baugattung.
Über Bauweise, Energiestandard und Betriebskosten werden wir gesondert und ausführlich berichten.
Eine „neue Baugattung“
Die Bildergalerie benötigt mindestens Flash-Version 9.0.28!
Bitte installieren Sie den aktuellen FlashPlayer.
RZ 09.03.2012
10.03.2012
Das Chaos-Boulevardle
Wieder einmal nur ein Teil des Problems erkannt
Teil 1
Boulevard muss nachgebessert werden.pdf
PDF-Dokument [3.5 MB]
Dann erinnern wir uns doch mal:
„Vor der Debatte um die künftige Verkehrsführung am Bahnhof standen zwei Anträge. Sie führten zu einer ersten Abstimmung zur Geschäftsordnung, die Auguren schon einmal als Omen werten konnten. Beide Anträge kamen aus der selben Fraktion, der FW/FDP, von Ullrich Dombrowski und von Thomas Hilsberg. Dombrowski beantragte die geheime Abstimmung, Hilsberg die namentliche. Für Dombrowskis weitergehenden Vorschlag der geheimen Abstimmung votierten 30 Räte, 20 lehnten ab.“
RemsZeitung 08.10.2009
30 Räte stimmten gegen eine namentliche Abstimmung. Man hätte ja später ganz einfach nachlesen können, wie jeder Stadtrat abgestimmt hat.
Zum Beispiel heute, wo das prognostizierte Chaos seinen Lauf nimmt.
Ein Blick zurück:
Reinhard Kuhnert
Stadtrat Reinhard Kuhnert eröffnete als Wortführer der Unterführungs-Befürworter die Debatte. Die Unterführung sei „Gmünd-gerecht und umweltgerecht“, der Boulevard führe zu Staus und zu einem „Verkehrschaos“ am Bahnhof.
Gemeinderatssitzung 07.10.2010
Julius MihmStadtentwicklung und Urbanität sei aber das Zusammenbringen von Erwartungen und Nutzungen. Man solle sich nicht täuschen: Als Boulevard werde der Bahnhofsplatz anders organisiert sein, die 20000 Autos pro Tag erhielten Fahrgassen, der Verkehr werde durch die Gestaltung als Stadtraum verlangsamt. Auf den Stadtraum hob Mihm besonders ab: Sichtachsen, die Beziehung zwischen Alt und Neu und die Hinführung auf die Innenstadt gebe es bei der Unterführung nicht.
Gemeinderatssitzung 07.10.2010
Brigitte Abele„Die Fraktion B90/Die Grünen trat immer für eine oberirdische Lösung der Verkehrsführung im Gartenschaubereich und am Bahnhof ein. Auf allen Wahlprospekten und Informationsveranstaltungen plädierten die Grünen für die Vorentwurfsplanung vom November 2008“, so Brigitte Abele.
Gmünder Tagespost 13.10.2009
Diese Verkehrsführung
"...hält die Balance zwischen verkehrlichen und städtebaulichen Aspekten."
Max Fuchs (SPD), Gemeinderatssitzung 07.10.2009
Die neue Verkehrsführung verlangsamt den Verkehr nicht nur, sondern verstetigt ihn auch (z.B. durch Kreisverkehre); ...
Julius Mihm, Baudezernent der Stadt Schwäbisch Gmünd
Interview 05. Oktober 2009
Prof. Kölz
"Alles kein Problem" meint Stadtplaner Prof. Kölz, der von sich selbst sagt, dass "Verkehrsplanung" für ihn " nur eine untergeordnete Rolle spielt."
"Verkehrsplanung" spielt für den Herrn Professor also " nur eine untergeordnete Rolle“.
Wer in unserer schönen Stadt ist denn auf die blödsinnige Idee gekommen, einen „Nebenerwerbs-Verkehrsplaner“ zu engagieren?
Jetzt sind wir gespannt auf neue Worthülsen.
Wird fortgesetzt
04.03.2012
In schlechter Gesellschaft
UN-Konvention gegen Korruption nicht ratifiziert
Die UN-Konvention gegen Korruption ist der erste weltweit völkerrechtlich verbindende Vertrag zur Bekämpfung der Korruption. Er verpflichtet die Vertragsparteien zur Bestrafung verschiedener Formen der Korruption gegenüber Amtsträgern und zur internationalen Zusammenarbeit. Die Konvention ist von 159 Staaten ratifiziert (Stand Januar 2012). Die größten Staaten (nach Einwohnerzahl) die die Konvention nicht ratifiziert haben sind Japan, Deutschland, Myanmar, Sudan, Saudi-Arabien, Nordkorea und Syrien. (Quelle: Wikipedia)
SPD will Strafen für bestechliche Politiker
Mit dem Gesetz gegen bestechliche Politiker sollen Volksvertreter im Bund, den Ländern oder in Gemeinden, die in der Wahrnehmung ihres Mandats für ein bestimmtes Verhalten einen Vorteil fordern oder annehmen, künftig härter bestraft werden. Bisher ist lediglich ein Stimmenverkauf strafbar. Union und FDP ist der Entwurf zu schwammig, sie wollen ihn ablehnen wie zuvor schon Entwürfe von Grünen und Linken. mehr
Es existieren Pachtverträge mit den Grundstücksnutzern, so dass die Kleingartennutzung mit Wissen der Stadt angelegt wurde.Endlich –Die Müllhalden an der Sternhalde sollen weg
07.02.2012 - „ Am östlichen Ortseingang von Schwäbisch Gmünd haben sich im Laufe der Jahre nördlich der Bahnstrecke nahe des Georgishof diverse Kleingartennutzungen entwickelt.
Die betroffenen Grundstücke gehören der Hospitalstiftung. Es existieren aber Pachtverträge mit den Grundstücksnutzern, so dass die Kleingartennutzung mit Wissen der Stadt angelegt wurde.“
Soweit in der Gemeinderatsdrucksache Nr. 355/2011.
„Leider haben sich die dortigen Kleingärten äußerst uneinheitlich entwickelt. Die Gärten machen mittlerweile insgesamt einen verunstaltenden Eindruck...“ geht es diplomatisch in der Gemeinderatsdrucksache weiter.
Sagt mir wo die Gärten sind, wo sind sie geblieben?
Die Bildergalerie benötigt mindestens Flash-Version 9.0.28!
Bitte installieren Sie den aktuellen FlashPlayer.
Diese Mischungen aus Trümmerfeldern und Müllhalden, haben mit einem Garten nichts gemeinsam. Egal ob man es Garten, Kleingarten, Schrebergarten, oder wie auch immer nennen mag.
Was wir hier sehen, hat doch wohl mit der Erholung in der Natur auch rein gar nichts zu tun.
Ebenso wenig vermag man die soziale Funktion von Kleingärten hier auch nur im Ansatz zu entdecken.
Wer ein Stück Natur -und sei es auch noch so klein- derartig vergammelt, handelt ganz einfach unsozial. Und dabei ist es so etwas von egal, welcher sozialen Schicht, gesellschaftlicher Stellung, oder welchem Kulturkreis die Pächter dieser Parzellen angehören.
Der verunstaltende Eindruck, wird während der Vegetation durch den Bewuchs entlang der Bahnlinie nicht ein Deut abgemildert, nur weil von der B 29 aus der Schandfleck nicht zu sehen ist.
Auch der Grundsatz der Vertragsfreiheit greift hier nicht, denn:
„ Der Vertrag ist ein Rechtsgeschäft. Es besteht aus inhaltlich
übereinstimmenden, mit Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen (Angebot
und Annahme) von mindestens zwei Personen.
Durch den Grundsatz der Vertragsfreiheit (Privatautonomie) wird
sichergestellt, dass jeder Mensch das Recht hat, im Rahmen der Gesetze seine Verhältnisse durch Verträge eigenverantwortlich zu gestalten“
Hier trifft im Rahmen der Gesetze das Bundeskleingartengesetz
Dass die Stadtverwaltung jetzt die Dauermüllhalden an der Sternhalde endlich beseitigen will und
eine kleingärtnerische Nutzung der Grundstücke schnellstmöglich umsetzen will, ist nicht nur wegen der Landesgartenschau zu begrüßen.
„Das Wesensmerkmal des Kleingartens ist die nichterwerbsmäßige gärtnerische Nutzung, die insbesondere in der Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf sowie in der sinnvollen Freizeitgestaltung und Erholung besteht. Hierbei muss die Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen die Nutzung der Parzellen maßgeblich prägen.
Der zu erstellende Bebauungsplan sollte folgende Kriterien enthalten:
- Eine kleingärtnerische Nutzung der Grundstücke nebst den erforderlichen Gartenhütten ist zulässig. Nicht zulässig hingegen ist eine Bebauung mit Wochenendhäusern, also Gebäuden, die für einen längeren Aufenthalt geeignet sind.
- Begrenzung der Größe der Gartenhütten auf max. 16 qm Grundfläche (einschl. Überdachungen). Dies entspricht in etwa den Festsetzungen in anderen Kleingarten-gebieten.
- Begrenzung der Zulässigkeit von Nebengebäuden (z.B. Gewächshäuser).
- Die Größe der Gartengrundstücke sollte 300 qm nicht unter- und 500 qm nicht über-schreiten.
Gemeinschaftliche Stellplätze für Kfz. Die Erforderlichkeit weiterer Gemeinschaftsanlagen ist noch abzuklären, wird aber derzeit nicht gesehen, da es sich bei den Nutzern nicht um einen Verein handelt.“
Gemeinderatsdrucksache Nr. 355/2011.
Ja, ja das Bundeskleingartengesetz. Es gilt übrigens auch heute noch für die Müllhalden an der Sternhalde.
Schwäbisch Gmünd – das neue Stadtentrée
Schwäbisch Gmünd verändert sein städtebauliches Gesicht. Auf einem Areal von rund 10 ha Fläche entsteht ein neues Stadtentrée. Drei eigenständige Gebäude im Umfeld von Bahnhof und Stadtpark mit Hotel, Haus der Region und Haus der Bildung bilden zukünftig den Abschluss des Rems-Parks.
City-Lage
Quartiersentwicklung
mit **** Hotel
Hochschule für Gestaltung
ca. 4.000m² Büro- und
ca. 8.000m² Einzelhandelsflächen
ca. 10.500 m²
ca. 33 Mio. Euro
Baubeginn: 2012
Fertigstellung: zur Landesgartenschau 2014
14.12.2011 - So haben wir es noch gestern auf der Internetseite des Möchtegerninvestors SEPA gelesen. Was auch immer noch bis zum 20. Dezember in Stuttgart verhandelt wird, wir haben da mal was vorbereitet:
EuGH: Kommunale Immobiliengeschäfte grundsätzlich nicht ausschreibungspflichtig
Beigeordneter Norbert Portz, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Bonn mehr
Koi Barogg, koi Baröggle...
...also fort
Noch in den Trümmern: klassizistisch
„Wir sind jetzt frei für eine regionale Investorensuche“
(Oberbürgermeister Richard Arnold) Also: frohlocket - im Plural
Völlig überraschend ?
21.11.2011 - "In der Vergangenheit musste der Straßengüterverkehr mehr als die vierfache Verkehrsleistung der Schiene erbringen. Daran ändert sich im Prognosezeitraum bis 2020 nichts Wesentliches, so dass die Straße auch zukünftig die Hauptlast der Zuwächse trägt.

Verkehrskonzept Innenstadt
KFZ/24 Stunden Prognose 2020
Planfall für und/oder von Deppen?
19.11.2011 - Aufgabe war doch wohl: Ein "Verkehrskonzept für die Innenstadt von Schwäbisch Gmünd" auszuarbeiten, inclusive der Prognose für das Jahr 2020, und zwar unter Einbeziehung des in Betrieb genommenen B 29 Tunnels.
Wie wir wissen,sieht die Richtlinie 2004/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom...
Dies ist nicht die offizielle Internetseite der Stadt Schwäbisch-Gmünd











